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Gutachten
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
„Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.“
[ §2, Abs. 1 der Sachverständigenordnung der IHK Nord Westfalen]
Sachgebiet: Stahlhochbau
(seit 2003)
„Sachverständige dieses Sachgebiets sind zuständig für sämtliche Stahlbauten und Stahlbauteile des Hochbaues, auch unter Berücksichtigung von Leichtbaukonstruktionen aus Stahl.“ [www.svv.ihk.de]
Sachgebiet: Schäden an Gebäuden
(seit 2009)
„Der Sachverständige benötigt Grundkenntnisse über die Fächer der Architektur bzw. des Bauingenieurwesens. Zusätzlich werden erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen folgenden Teilgebieten, insbesondere über die Zusammenhänge von Schadensabläufen aus diesen Teilgebieten gefordert:
Bauphysik, Bauchemie, Baustoffkunde, Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie, Baubetrieb und Maschinenkunde, Ausschreibung, Kostenermittlung, Untersuchungsverfahren des Sachverständigen, Regelwerke, Beurteilungsverfahren.
Weiterhin benötigt der Sachverständige juristische Grundkenntnisse.“ [www.svv.ihk.de]
Untersuchungen und Problemlösungen
Gutachtertätigkeit ist nicht immer mit Streitthemen verbunden. Zu den Betätigungs- feldern gehört es auch, Bestandskonstruktionen zu untersuchen, Schäden zu erken- nen und Lösungen für die Sanierung zu entwickeln.
Anlass für die Beauftragung kann ein festgestelltes Schadensereignis sein. Sinnvoll ist es auch, bestehende Konstruktionen im Vorfeld größerer Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen zu untersuchen.
Privatgutachten
Privatgutachten können vielfältigste Aufgabenstellungen haben, die zu vereinbaren sind. Privatgutachten können auch in Vorbereitung eines Gerichtsprozesses beauftragt werden.
Sie werden als Qualifizierung des Parteivortrages eingeordnet. Sie können für einen substantiierten Parteivortrag erforderlich sein, da ein Ausforschungsauftrag für einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen in der Regel unzulässig ist. Die Privatgutachten liefern somit „Munition“ für eine Partei. Sie können auch dazu beitragen, einen Rechtsstreit im Vorfeld zu vermeiden.
Gutachten für Gerichte
Gerichte ziehen Sachverständige in Zivilprozessen durch Beweisbeschluss heran. Die Beauftragung erfolgt bei Gerichtsgutachten durch das Gericht mit einer konkreten Aufgabenstellung.
Schiedsgutachten
„Das Schiedsgutachten klärt rechtsverbindlich streitige oder unklare Verhältnisse zwischen zwei oder auch mehreren Parteien. Es trägt damit zu einer schnellen, effektiven Streitbeilegung oder -vermeidung bei.“ [Bayerlein; Praxishandbuch Sachverständigenrecht]
Beratung von Rechtsanwälten in technischer Hinsicht
Neben oder begleitend zu Privatgutachten ist in vielen Fällen eine technische Abstimmung und Beratung von Rechtsanwälten sinnvoll, um die Schriftsätze auch aus technischer Sicht präzise und zielführend auszuarbeiten.
Beweissicherungsgutachten
Beweissicherungsgutachten sind im einfachsten Fall eine gutachterliche Istzustandsfeststellung. Sie beschränkt sich in der Regel auf den direkt visuell erkennbaren Zustand. Sie dienen u.a. zum Vergleich des Zustandes vor und nach einer Baumaßnahme in der Nachbarschaft. Ergänzend zu der reinen Beweissicherung können begleitende Monitoringleistungen (z.B. Rissmonitoring) sinnvoll sein.
siehe auch www.sv-huth.de